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(Nichts) Neues zur Rentenbesteuerung
Aufgrund der vom BVerfG geforderten Neuregelung der Leibrentenbesteuerung („Rentenurteil" v. - 2 BvL 17/99, BStBl 2002 II S. 618) erfolgt seit 2005 die Umstellung von der Ertragsanteilsbesteuerung auf die nachgelagerte Besteuerung. In der Übergangsphase steigen von 2005 bis 2025 die als Sonderausgaben abzugsfähigen Altersvorsorgebeiträge von 60 % bis auf 100 % (§ 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 EStG); die Besteuerungsanteile der Renten steigen von 2005 bis 2040 von 50 % auf 100 % (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG). Fraglich ist, ob auf diese Weise in jedem Falle eine – verfassungswidrige – Doppelbesteuerung vermieden werden kann.
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Nominalwertprinzip als Entscheidungskriterium?
[i]Nach Nominalwertprinzip keine Indexierung oder KapitalisierungDie Rechtsprechung geht davon aus, dass nach dem Nominalwertprinzip eine Doppelbesteuerung dann nicht vorliegt, wenn die gesamten steuerfreien Rückflüsse einer Rente höher sind als die gesamten aus versteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgebeiträge. Nach dem Nominalwertprinzip sind die nominellen Beträge zu vergleichen, eine Indexierung oder Kapitalisierung findet nicht statt. Das Nominalwertprinzip ist – trotz der hier vorliegenden langen Betrachtungszeiträume – verfassungsgem...