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(Nichts) Neues zur Rentenbesteuerung
FG Münster lehnt Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wegen geltend gemachter Doppelbesteuerung ab
[i] Schuchardt, Gesetzliche Rentenversicherung, Grundlagen, NWB XAAAE-99093 Die Diskussion um die Rentenbesteuerung im Rahmen der Übergangsphase des Alterseinkünftegesetzes v. ist um eine Facette reicher – leider vorerst zuungunsten der Steuerpflichtigen. Mit Beschluss v. - 9 V 1985/19 E hat das FG Münster einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wegen einer vom Kläger geltend gemachten Doppelbesteuerung einer Leibrente abgelehnt. Nach Ansicht des Gerichts liegt keine Doppelbesteuerung vor, da der voraussichtliche nominelle steuerfreie Rentenanteil, der dem Antragsteller zufließen wird, höher ist als die aus versteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgebeiträge. Der Antragsteller hatte demgegenüber geltend gemacht, dass dies nicht der Fall ist, da die Wertsteigerungen aus versteuertem Einkommen geleisteter Altersvorsorgebeiträge als nicht-steuerverhaftet nicht in die Rechnung einzubeziehen seien. Im entschiedenen Fall betrugen die steuerwirksam gebildeten Altersvorsorgebeiträge 67,6 %, die aus versteuertem Einkommen gebildeten entsprechend 32,4 % der gesamten Altersvorsorgebeiträge. Die Leibrente wurde 2018 einem Besteuerungsanteil von 76 % unterworfen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie