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Jahresabschluss kompakt 2019/2020 – 02. Größenklassen nach HGB
Eine Übersicht der Checklisten zum Jahresabschluss finden Sie unter NWB YAAAD-29128.
1. Größenklassenmerkmale und -ausprägungen
§ 267 Abs. 1 bis 3 HGB definiert für Kapitalgesellschaften sowie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften i. S. des § 264a HGB drei Größenklassen, die an folgende Merkmalsausprägungen gebunden sind:
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klein | mittelgroß | groß | |
Bilanzsumme | bis 6.000 T€ | bis 20.000 T€ | über 20.000 T€ |
Umsatzerlöse | bis 12.000 T€ | bis 40.000 T€ | über
40.000 T€ |
Arbeitnehmer (im Jahresdurchschnitt) | bis 50 | bis 250 | über 250 |
Elektronische Arbeitshilfe im Datenbank-Modul NWB Rechnungswesen: Gemballa, Prüfung der Größenklassen nach § 267 HGB, § 267a HGB NWB OAAAC-72154
Bei ihrer Anwendung sind die Definitionen der „Umsatzerlöse“ nach § 277 Abs. 1 HGB, der „Bilanzsumme“ nach § 267 Abs. 4a HGB und der Arbeitnehmer nach § 267 Abs. 5 HGB zugrunde zu legen.
Die Bedeutung der Größenklassen liegt darin, dass kleinen und mittelgroßen Gesellschaften für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie für deren Prüfung und Offenlegung abhängig von ihrer Größe bestimmte Erleichterungen eingeräumt werden. Eine Übersicht über diese Erleichterungen/Wahlrechte enthält Abschnitt 3.
Voraussetzung für die Einordnung in eine der drei Größenklassen is...