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Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wärmeabgaben aus Biogasanlagen
Vor dem FG Münster war die Höhe der Bemessungsgrundlage einer unentgeltlichen Abgabe von Wärme aus einer Biogasanlage sowie der Vorsteuerabzug aus Gutschriften über Maislieferungen und anschließender Rücklieferung der Gärreste strittig. Das FG Münster kam in seinem Urteil vom entgegen bisheriger finanzgerichtlicher Rechtsprechung zu einer Abkehr von der energetischen Aufteilungsmethode und führte eine Aufteilung nach der Marktwertmethode durch.
I. Ausgangssachverhalt
Der Kläger betreibt seit 2005 eine Biogasanlage mit Blockheizkraftwerk (BHKW) sowie Gärrestendlager. In den Streitjahren 2009 - 2011 veräußerte er den erzeugten Strom an einen örtlichen Energieversorger, in 2009 z. B. zu einem Preis von 29,07 Cent pro Kilowattstunde (im Folgenden: ct/kWh). Die vom BHKW erzeugte Wärme verwendete der Kläger für das Beheizen des privaten Wohnhauses, für die an den Betriebsleiter vermietete Wohnung und außerdem wurde die Wärme an die C-KG zur Getreidetrocknung veräußert. An der C-KG war der Kläger zu 50 % beteiligt. Ab November 2011 wurde die Wärme auch an den Nachbarhof S verkauft.
Das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung führte beim Kläger für die Streitjahre eine Auße...