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Gleitender Übergang in den Ruhestand durch Altersteilzeitarbeit
I. Ziel der Regelung
Die am in Kraft getretene Regelung bietet insbesondere den Tarifvertragsparteien Rahmenbedingungen für Maßnahmen, nach denen ältere Arbeitnehmer (AN) ihre Arbeitszeit bis zum Eintritt in den Ruhestand vermindern. Sie dient dem Zweck, einerseits arbeitslosen Arbeitsuchenden Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen und andererseits die in der Spätphase ihrer beruflichen Tätigkeit stehenden AN allmählich an den Ruhestand heranzuführen. Diese Ziele fördert die Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitslosenversicherung) unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen und Maßstäben durch die Gewährung von Zuschüssen aus ihren Mitteln. Die Förderung ist auf AN beschränkt, die bis zum auf Altersteilzeitarbeit übergehen.
II. Begünstigte Arbeitnehmer
Leistungen werden dem Arbeitgeber (ArbG) für über 58 Jahre alte AN gewährt, die nur noch die Hälfte der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, jedoch mindestens 18 Stunden wöchentlich arbeiten. Ein älterer AN, der lediglich eine solche Altersteilzeitarbeit ausüben möchte, hat gegenüber seinem ArbG keinen gesetzlichen Anspruch darauf, daß dieser den bestehenden Arbeitsvertrag insoweit än...