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Rückabwicklung von Schenkungen
Steuerliche Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Probleme
Umstände können sich ändern. Auch – und manchmal gerade – wenn es um vorweggenommene Erbfolge geht. Mal sind es beispielsweise die finanziellen Verhältnisse des Schenkers oder des Beschenkten, die sich geändert haben, oder das zwischenmenschliche Verhältnis hat gelitten. In diesen Fällen stellt sich dann ggf. die Frage, ob die Vermögensübertragung nachträglich rückgängig gemacht werden kann. Aus Beratersicht müssen dabei allerdings auch – wie der nachfolgende Beitrag zeigt – die steuerlichen Folgen einer rückabzuwickelnden Schenkung im Auge behalten werden, die sich dabei nicht nur auf die Schenkungsteuer beziehen, was oftmals übersehen wird.
Steht in der Praxis die (steuerneutrale) Rückabwicklung einer Schenkung unter Berufung auf § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG im Raum, sind damit nicht unerhebliche steuerliche Risiken verbunden. Konkret steht dabei stets das Risiko einer sogenannten Doppelbesteuerung im Raum.
Die Rückabwicklung als solche ist einkommensteuerlich neutral, stellt insbesondere keine Veräußerung dar. Bei Betriebsvermögen greift § 6 Abs. 3 EStG im gleichen Umfang wie bei der vormaligen Schenkung.
I. Schenkung als vorweggenommene Erbschaft
Vermögenswerte werden in der...