Arbeitshilfe Juli 2020

Eine während des zweiten Ausbildungsabschnittes parallel ausgeübte Erwerbstätigkeit bildet nicht zwangsläufig eine schädliche Zäsur, die eine Erstausbildung entfallen lässt

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Bildet eine während des zweiten Ausbildungsabschnittes parallel ausgeübte Erwerbstätigkeit immer eine schädliche Zäsur, die eine Erstausbildung entfallen lässt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB ZAAAH-38283