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Belegausgabepflicht bei Einsatz eines Warenwirtschaftssystems
Zweifelsfragen zur neuen Bonpflicht nach § 146a Abs. 2 AO
Seit dem gelten verschärfte Regelungen bei der Nutzung elektronischer Kassen. Neben der Einführung einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) sieht der Gesetzgeber nunmehr eine generelle Belegerteilungspflicht vor. Die Nichtbeanstandungsregelung des hat zwar für die TSE eine Fristverlängerung bis zum vorgesehen, nicht aber für die Belegausgabepflicht. Entsprechend gilt die Belegausgabepflicht weiterhin ab dem und wirft (immer noch) zahlreiche Abgrenzungs- und Zweifelsfragen auf, die im Folgenden beantwortet werden sollen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Umfang der Belegausgabepflicht
Zwar gibt es für die Belegausgabepflicht eine Befreiungsmöglichkeit in § 146a Abs. 2 Satz 2 AO. Das BMF hat allerdings schon signalisiert, davon so gut wie keinen Gebrauch machen zu wollen.
Der im Gesetzgebungsverfahren zunächst als Pflicht diskutierte QR-Code auf dem Bon wäre für die Kassen-Nachschau erleichternd, weil er das Datum des Belegs, den Betrag, den Steuerschlüssel, die Steuer-Identifikationsnummer, das Datum, die Artikelbezeichnung und die Summe enthält. Dies macht eine Kontrolle, ob der entsprechende Da...