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IDW Prüfungshinweis 9.400.13 überarbeitet
Kürzlich wurde der IDW Prüfungshinweis „Vermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht einer Investmentaktiengesellschaft gem. § 121 Abs. 2 KAGB bzw. § 148 Abs. 1 i. V. mit § 121 Abs. 2 KAGB“ (IDW PH 9.400.13) überarbeitet.
Gründe dafür waren die Anpassung an den neu gefassten Bestätigungsvermerk nach IDW PS 400 n. F. sowie Klarstellungen zur Prüfungsdurchführung und Berichterstattung bei Investmentaktiengesellschaften insbesondere für den Fall eines vorliegenden Teilgesellschaftsvermögens.
IDW PH 9.400.13 wurde in IDW Life 12/2019 veröffentlicht.
Die Meldung des IDW vom ist abrufbar unter http://go.nwb.de/8mcya.