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Doppel- & Dreifachumsätze bei Verwertung von sicherungsübereigneten Treuhandgütern
Umsatzsteuerliche Implikationen bei Verwertungshandlungen inner- und außerhalb des Insolvenzverfahrens
In der unternehmerischen Besteuerungspraxis spielen sicherungsübereignete Treuhandgüter – insbesondere zur Sicherung von Kreditverbindlichkeiten – eine erhebliche Rolle. Tritt jedoch Verwertungsreife durch beispielhafte Liquiditätsengpässe der Unternehmerschaft zur Tilgung laufend gesicherter Kreditverbindlichkeit ein, werden umsatzsteuerlich je nach Umständen des Einzelfalls zahlreiche Leistungsketten (sog. Doppel- & Dreifachumsätze) ausgelöst. Inwieweit resultierende Doppel- bzw. Dreifachumsätze bei einer Verwertung inner- und außerhalb des Insolvenzverfahrens zu steuerbaren Umsätzen sowie einer potenziellen Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens führen können, ist daher kritisch zu betrachten. Insbesondere insolvenzrechtliche Besonderheiten erschweren regelmäßig eine umsatzsteuerliche Indikation und machen daher auch eine grundlegende insolvenzrechtliche Expertise unabdingbar.
I. Einleitung
Treuhandvereinbarungen zur Sicherung von Treuhandgütern sind praktisch nicht unbekannt und insbesondere bei Kreditvergaben und zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen als Sicherungsinstrumente bekannt. Umsatzsteuerlich ist hierbei stringent zwischen einer Verwertung von Sicherungsgütern innerha...