Entschädigungszahlungen der Gebäudeversicherung als nachträgliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Leitsatz
Entschädigungszahlungen der Gebäudeversicherung sind bei einem im Privatvermögen gehaltenen vermieteten Grundstück ausnahmsweise
nur dann als nachträgliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen, soweit sie den Wertverlust ausgleichen, der
zuvor in Form von außergewöhnlicher Abschreibung für Abnutzung als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt wurde.
Die Entschädigungszahlungen sind im Jahr des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen bei der Einkunftsart, bei der die Aufwendungen
vorher als Werbungskosten abgezogen wurden.
Bei einem Vorbehaltsnießbrauch ist für die persönliche Zurechnung der Entschädigungszahlungen als steuerliche Einnahme maßgebend,
wer den steuerlichen relevanten Schaden in Form der AfaA erlitten hat; es kommt nicht darauf an wer nach dem Versicherungsvertrag
der Versicherungsnehmer ist.
Fundstelle(n): EFG 2020 S. 107 Nr. 2 KÖSDI 2020 S. 21591 Nr. 2 AAAAH-37866
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 25.09.2019 - 5 K 600/15
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