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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 600/15 EFG 2020 S. 107 Nr. 2

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 8 Abs. 1; AO § 39

Entschädigungszahlungen der Gebäudeversicherung als nachträgliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz

  1. Entschädigungszahlungen der Gebäudeversicherung sind bei einem im Privatvermögen gehaltenen vermieteten Grundstück ausnahmsweise nur dann als nachträgliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen, soweit sie den Wertverlust ausgleichen, der zuvor in Form von außergewöhnlicher Abschreibung für Abnutzung als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt wurde.

  2. Die Entschädigungszahlungen sind im Jahr des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen bei der Einkunftsart, bei der die Aufwendungen vorher als Werbungskosten abgezogen wurden.

  3. Bei einem Vorbehaltsnießbrauch ist für die persönliche Zurechnung der Entschädigungszahlungen als steuerliche Einnahme maßgebend, wer den steuerlichen relevanten Schaden in Form der AfaA erlitten hat; es kommt nicht darauf an wer nach dem Versicherungsvertrag der Versicherungsnehmer ist.

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 107 Nr. 2
KÖSDI 2020 S. 21591 Nr. 2
AAAAH-37866

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 25.09.2019 - 5 K 600/15

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