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Sportwetten: Leistungsort bei Vermittlung über einen ausländischen Wettveranstalter
Mittlerweile sind sie nahezu an jeder großstädtischen Straßenecke zu erblicken: Wettbüros. Gerade Sportwetten schillernd klingender Anbieter wie „bwin“, „tipico“, „bet365“ etc. locken neben klassischen Glücksspielanbietern die Kundschaft in Scharen und bieten einen fraglichen Zeitvertreib in regelmäßig wohltemperierten Aufenthaltsräumen. In diesem Kontext hat sich nun auch das in das wettende Geschehen eingemischt und über die Leistungsortbestimmung bei ausländischer Wettveranstaltervermittlung jurisdiziert. Das Urteil zeigt ebenfalls eindrücklich die Relevanz von Geldwäscheverdachten bei Inbound- und Outbound-Gestaltungen in derartigen Branchenkreisen unter Installation von „Offshore-Vehikeln" durch die Wetthalterschaft.
I. Leitsatz (amtlich)
1. Bei Leistungen, bei denen sich der Ort nach dem Empfängerort richtet, ist aus der Nichterweislichkeit eines ausländischen Empfängerorts auf das Vorliegen eines inländischen Empfängerorts zu schließen.
2. Im Streitfall war der Senat nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens weder davon überzeugt, dass die Klägerin, die von ihr als Vermittlung von Sportwetten bezeichneten Leistungen tatsäc...