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Änderungen in der Sozialversicherung 2020
Die gesetzliche Sozialversicherung ist in Deutschland die wichtigste Institution der sozialen Sicherung. Die Beiträge zu den sozialen Sicherungssystemen sind stark an die Höhe des Entgelts für die Erwerbstätigkeit gekoppelt. Die Sozialversicherung besteht aus fünf Zweigen: Arbeitslosenversicherung (ALV), gesetzliche Krankenversicherung (GKV), Pflegeversicherung (PV), Rentenversicherung (RV) und gesetzliche Unfallversicherung (UV). Zum 01.01. eines Jahres passt der Gesetzgeber regelmäßig die Sozialversicherungsrechengrößen an die volkswirtschaftliche Entwicklung in Deutschland an.
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GKV
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PV
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RV
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ALV
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UV
| |
Träger
| AOK, Innungs-, Betriebs- und Ersatzkrankenkassen, Knappschaften | Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen | Deutsche Renten-Versicherung, Knappschaft-Bahn-See | Bundesagentur für Arbeit | Berufsgenossenschaften |
Versicherungspflicht
| alle Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze von 5.212,50 € (alte + neue Bundesländer) | Mitglieder der gesetzlichen bzw. privaten Krankenkassen | alle Arbeitnehmer und Auszubildende | wie Rentenversicherung | Alle Beschäftigten |
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
|
4.687,50 € (alte + neue Bundesländer) | wie gesetzliche Krankenkasse |
6.900,00 € (alte Bundesländer) 6... |