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Umsatzsteuer-Rechtsprechung 2019
Wichtige und interessante Entscheidungen aller Gerichte
Das Jahr 2019 hat einige interessante Entscheidungen aus dem Bereich Umsatzsteuer gebracht. Im Folgenden sollen besonders relevante von ihnen nochmals anlässlich des ausklingenden Jahres in Erinnerung gerufen werden, wobei neben Entscheidungen des BFH und der Finanzgerichte auch solche des EuGH, aber auch in Strafsachen und zivilgerichtlichen Streitigkeiten mit Bezug zur Umsatzsteuer Erwähnung finden sollen.
I. BFH-Verfahren
1. Steuerbefreiung von notärztlichen Bereitschaftsdiensten
Der BFH hat am sein zu notärztlichen Bereitschaftsdiensten veröffentlicht. Danach sind Leistungen eines Arztes, die er im Rahmen eines Notdienstes bei Sport- und ähnlichen Veranstaltungen erbringt und die dazu dienen, gesundheitliche Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen, um sofort geeignete Maßnahmen einleiten und damit einen größtmöglichen Erfolg einer (späteren) Behandlung sicherstellen zu können, nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfreie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin. Insofern hat der BFH einer engen Auslegung der Befreiungsvorschrift, wie von der Vorinstanz () noch vorgenommen, eine Absage erteilt (vgl. hierzu