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Organisationsverschulden des Steuerberaters bei der Versäumung wiedereinsetzungsfähiger Fristen
Die Wiedereinsetzung bei digitalen Büroorganisationen und elektronischen Übertragungswegen
Meist sind es versäumte Rechtsbehelfsfristen, die einen Wiedereinsetzungsantrag notwendig machen mit der Folge, dass materielle Fehler eines Steuerbescheids regelmäßig nicht mehr korrigiert werden können, wenn dem Wiedereinsetzungsantrag nicht stattgegeben wird. [i]Leibner/Brete, NWB 31/2018 S. 2276Zwangsläufig taucht in diesem Zusammenhang die Frage eines Organisationsverschuldens des Beraters auf, die durch digitale, EDV-gestützte Kanzleimanagementorganisationen und Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Gerichten an Aktualität gewonnen hat. Der BFH hat in jüngster Vergangenheit mehrfach darüber entschieden, ob bei Fristversäumnissen durch technisches Versagen, durch die von der Kanzlei genutzten EDV-Programme oder Formfehler im Zusammenhang mit der elektronischen Signatur von einem Organisationsverschulden des Beraters auszugehen ist. Der Beitrag greift die Problematik auf und bezieht auch die Rechtsprechung einiger Instanzgerichte sowie die des Bundesgerichtshofs (BGH), des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Bundessozialgerichts (BSG) mit ein.
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