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BBK Nr. 24 vom Seite 1188

Kassenführung mit elektronischen Aufzeichnungssystemen ab 2020

Checkliste zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit für den Berater

Tobias Teutemacher

[i]Becker, Mit Sicherheit zur digitalen Kassenführung: Was machen eigentlich TIM und TSE?, BBK 11/2019 S. 517 NWB LAAAH-15832 Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen haben sich die gesetzlichen Grundlagen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufzeichnung von Bargeschäften verändert. Ab gelten weitere Verschärfungen: Elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion müssen ab diesem Zeitpunkt mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (zTSE) ausgerüstet werden. Da eine Implementierung nicht bis zu diesem Termin möglich ist, wird von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn dieser Einbau bis spätestens nachgeholt wird; entsprechende Maßnahmen sollten deshalb unverzüglich in die Wege geleitet werden. Ziel der Neuregelung ist es, das fiskalische Risiko in sämtlichen Betriebsbereichen zu minimieren, also sowohl in [i]Teutemacher, Handbuch zur Kassenführung, 3. Auflage 2020 Klein- und Mittelbetrieben als auch in Großbetrieben. Mithilfe der Checkliste in diesem Beitrag können Unternehmen mit umfangreichem Bargeldverkehr und ihre steuerlichen Berater prüfen, ob die Kassenführung die verschärften gesetzlichen Anforderungen erfüllt, und die notwendigen Dokumentationen vornehmen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

Teutemacher, Mandanten-Merkblatt: Checkliste für die Kassenführung ab 2020 NWB PAAAE-89435

I. Nutzung dieser Checkliste und weitere Informationen zur Kassenführung

Diese Checkliste ist gedacht für Angehörige der steuerberatenden Berufe, die ihre Mandanten im Rahmen von Betriebsprüfungen bei bargeldintensiven Betrieben fürS. 1189 Wirtschaftsjahre bzw. Veranlagungszeiträume ab entsprechend beraten wollen.

[i]Checklisten in der NWB Datenbank Die aufgrund einer Betriebsprüfung für zurückliegende Veranlagungszeiträume anwendbaren Checklisten zur Kassenführung für Zeiträume bis 2016 bzw. von 2017 bis 2019 stehen in der NWB Datenbank unter NWB PAAAE-89435 zur Verfügung; eine Checkliste zur Kassenführung mittels offener Ladenkasse ist unter NWB JAAAF-88008 ab BBK 2/2020 Mitte Januar abrufbar.

[i]FAQ-Katalog zu den neuen Anforderungen unter www.dfka.netDer Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e. V. (DFKA) hat darüber hinaus die ab 2020 geltende Rechtslage in einem Fragen- und Antworten-Katalog erläutert und mit einem Glossar der wichtigsten Begriffe versehen. Die Informationen stehen unter www.dfka.net unter „>> Neue gesetzliche Anforderungen für Kassensysteme“ zur Verfügung.

[i]BMF-FAQ unter http://go.nwb.de/w95e7 Ein weiterer Katalog mit Fragen und Antworten zur Kassenführung ab 2020 findet sich im Bereich FAQ auf der Homepage des BMF unter www.bundesfinanzministerium.de.

Hinweis:

Die [i]Einzelaufzeichnungspflicht Nutzung dieser Checkliste entbindet nicht davon, die handels- und steuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu beachten. Bei Nutzung der im Folgenden beschriebenen elektronischen Aufzeichnungssysteme ist der Unternehmer verpflichtet, jeden Geschäftsvorfall einzeln zu dokumentieren (Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht). Jeder Geschäftsvorfall muss sich von der Entstehung bis zur Abwicklung in den Kassensystemen wiederfinden lassen.

II. Rechtlicher und technischer Hintergrund

1. Steuerrechtliche Grundlagen und wichtige Verwaltungsvorschriften

[i]Gesetzliche GrundlagenDen rechtlichen Rahmen bilden die folgenden Gesetzesnormen:

  • § 145 AO: Allgemeine Anforderungen an Buchführung und Aufzeichnungen.

  • § 146 AO: Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen.

  • § 146a AO: Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme.

  • § 147 AO: Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen.

  • Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV).

In den folgenden [i]Auffassung der Finanzverwaltung BMF-Schreiben wird die Auslegung dieser Vorschriften erläutert:

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 14
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Kassenführung mit elektronischen Aufzeichnungssystemen ab 2020

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