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Die Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch
I. Einführung
1. Rechtsentwicklung
Das Recht der Bauleitplanung hat sich im wesentlichen erst seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entwickelt. Ansätze waren Regelungen über Straßen- und Baufluchtlinien. Beschränkungen der Bebauung selbst konnten erst aufgrund späterer Gesetze erfolgen. Zunächst war diese Rechtsmaterie den Ländern überlassen und demgemäß recht vielgestaltig ausgeformt. Reichsrechtliche Regelungen gab es in den Jahren 1933-1945. Hinzuweisen ist namentlich auf die BauRegVO (1936), die BauGestVO (1936) und die RGarO (1939), die weitgehend kein nationalsozialistisches Gedankengut enthielten und deshalb auch noch nach 1945 und 1949 (vgl. Art. 125 ff. GG) fortgalten. Basierend auf dem sog. Lemgoer Entwurf erließen die Länder in der Nachkriegszeit Aufbaugesetze. Bauleitplanungsrecht des Bundes wurde mit dem BBauG 1960 geschaffen, das seit 1962 insbesondere von der BauNVO ergänzt wird (zur Fortgeltung alter Pläne vgl. § 173 BBauG).
Das BBauG wurde 1971 durch das StBauFG ergänzt. Es folgten die Novellierungen der Jahre 1976 und 1979. Das BauGB aus dem Jahr 1987 vereinigte das BBauG u...