Online-Nachricht - Freitag, 06.12.2019

Gesetzgebung | Bundesrat billigt Erhöhung der Luftverkehrsteuer

Das Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes sieht vor, dass die Steuer auf Flugtickets - je nach Strecke um rund sechs bis 17 € pro Ticket erhöht wird. Das Gesetz wurde Mitte Oktober vom Kabinett beschlossen und am auch vom Bundesrat gebilligt (vgl. BR-Drucks. 609/19).

Hintergrund: Die Anhebung der Luftverkehrsteuer ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050. Es dient damit dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen, dem Klima und dem sparsamen Umgang mit Energieressourcen.

Die Maßnahmen im Einzelnen

Die derzeit geltenden Steuersätze werden zum erhöht. Die Einnahmen dienen u.a. der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030. So soll im Gegenzug die Umsatzsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr von 19 % auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % gesenkt werden.

Die Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes soll dem Staat Mehreinnahmen von 470 Millionen Euro im kommenden Jahr einbringen. Bei voller Jahreswirkung ergeben sich 785 Millionen Euro Mehreinnahmen für den Bund.

Konkret soll die Luftverkehrsteuer für innereuropäische Ziele um 5,53 € auf 13,03 € steigen. Für mittlere Distanzen bis 6.000 Kilometern ist eine Erhöhung um 9,58 € auf 33,01 € vorgesehen. Für Fernflüge sollen künftig 59,43 € fällig werden, das wären 17,25 € mehr als bisher.

Quelle: Newsletter BReg Verbraucherschutz aktuell vom 4.12.2019 sowie BundesratKOMPAKT (ImA)

Fundstelle(n):
NWB BAAAH-37014