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DRSC verabschiedet DRÄS 10 zur Anpassung von DRS 25 und weiterer DRSs
Das DRSC hat am den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 10 zu Änderungen des DRS 16 Halbjahresfinanzberichterstattung, DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises, DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) und DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss verabschiedet (DRÄS 10).
Wesentliche Änderungen ergeben sich aus der Überarbeitung des DRS 25. Anlass der Überarbeitung sind im Zuge der erstmaligen Anwendung des Standards aufgetretene Fragestellungen zur Inflationsbereinigung durch Indexierung. Die Änderungen an DRS 16, DRS 19 und DRS 23 umfassen neben redaktionellen Änderungen insbesondere Aktualisierungen von Gesetzesverweisen aufgrund der Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes im Zuge des Zw...