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NWB Nr. 50 vom Seite 3673

Dürreversicherung wird steuerbegünstigt

Versicherungen [i]hib – heute im bundestag Nr. 1285 v. 15.11.2019 für Landwirte gegen die Folgen von Dürreschäden sollen steuerlich begünstigt werden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/13302) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 19/12483) bestätigt, ist angesichts der im Sommer des Jahres 2018 eingetretenen enormen Dürreschäden in der Landwirtschaft geplant, für Versicherungen gegen Schäden, die auf Dürre zurückzuführen sind, dieselben günstigen steuerrechtlichen Konditionen anzuwenden, wie sie bereits für andere Wetterelementargefahren wie Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen gelten. Diese waren bereits Ende 2012 begünstigt worden. Für Versicherungen von Schäden durch Hagelschlag besteht ebenfalls eine solche Vergünstigung. Nach Angaben der Bundesregierung ist die Marktdurchdringung der Versicherungen gegen das Dürrerisiko in Deutschland mit 0,4 % der Ackerfläche bisher äußerst gering.

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