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Einkommensteuer: Steuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
u. a., NWB HAAAH-39556
Orientierungssatz
§ 9 Abs. 6 EStG ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. Bei der Bewertung von Lebenssachverhalten im Schnittbereich zwischen beruflicher und privater Sphäre verfügt der Gesetzgeber verfassungsrechtlich grds. über erhebliche Gestaltungs- und Typisierungsspielräume.
 Vorgeschichte
		
Der BFH hatte in sechs Fällen seine Verfahren ausgesetzt und
		dem BVerfG im Wege der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 GG die Frage zur
		Entscheidung vorgelegt, ob § 9 Abs. 6 EStG i. d. F. des
		BeitrRLUmsG v.  insoweit mit dem Grundgesetz
		vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Stpfl. für seine erstmalige
		Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung
		vermittelt, keine Werbungskosten (WK) sind, wenn diese Berufsausbildung oder
		dieses Erststudium nicht i. R. eines Dienstverhältnisses stattfindet. Die
		Verfahren betrafen Sachverhalte, in denen Aufwendungen für ein
		betriebswirtschaftsnahes Erststudium bzw. für eine erstmalige Berufsausbildung
		zum Piloten als abziehbare WK begehrt wurden. Eine solche Berücksichtigung
		konnte aber nur dann in Betracht kommen, wenn – der dem Abzug
		entgegenstehende – § 9 Abs. 6 EStG verfassungswidrig und nicht...