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Einkommensteuer: Steuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
u. a., NWB HAAAH-39556
Orientierungssatz
§ 9 Abs. 6 EStG ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. Bei der Bewertung von Lebenssachverhalten im Schnittbereich zwischen beruflicher und privater Sphäre verfügt der Gesetzgeber verfassungsrechtlich grds. über erhebliche Gestaltungs- und Typisierungsspielräume.
Vorgeschichte
Der BFH hatte in sechs Fällen seine Verfahren ausgesetzt und
dem BVerfG im Wege der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 GG die Frage zur
Entscheidung vorgelegt, ob § 9 Abs. 6 EStG i. d. F. des
BeitrRLUmsG v. insoweit mit dem Grundgesetz
vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Stpfl. für seine erstmalige
Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung
vermittelt, keine Werbungskosten (WK) sind, wenn diese Berufsausbildung oder
dieses Erststudium nicht i. R. eines Dienstverhältnisses stattfindet. Die
Verfahren betrafen Sachverhalte, in denen Aufwendungen für ein
betriebswirtschaftsnahes Erststudium bzw. für eine erstmalige Berufsausbildung
zum Piloten als abziehbare WK begehrt wurden. Eine solche Berücksichtigung
konnte aber nur dann in Betracht kommen, wenn – der dem Abzug
entgegenstehende – § 9 Abs. 6 EStG verfassungswidrig und nicht...