Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
USt direkt digital Nr. 23 vom Seite 4

Kein Direktanspruch entsprechend der EuGH-Rechtsprechung in Sachen „Reemtsma“ bei Scheinrechnungen

Dr. Matthias H. Gehm

Der BFH hatte mit darüber zu entscheiden, ob ein Vorsteuerabzug im Billigkeitswege gemäß §§ 163, 227 AO zu gewähren ist, wenn der Rechnungsaussteller gar keine Leistungen erbracht hatte, bzw. ob sich in diesen Fällen aus den unionsrechtlichen Grundsätzen der Neutralität und der Effektivität des Mehrwertsteuersystems ein Direktanspruch gegen den Fiskus auf den Vorsteuerabzug ergibt.

I. Leitsatz (amtlich)

Ein sich aus dem Unionsrecht entsprechend dem „Reemtsma“ ergebender Direktanspruch setzt voraus, dass der Rechnungsaussteller eine Leistung an den Rechnungsempfänger erbracht hat, für die er Umsatzsteuer in der Rechnung zu Unrecht ausgewiesen hat.

II. Sachverhalt

Die Klägerin machte für die Streitjahre 1998 bis 2003 Vorsteuern aus Rechnungen des Einzelunternehmens HC, deren Inhaberin GM war, geltend. Diese Rechnungen standen im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die der Ehemann der GM, der JM, gegenüber der Klägerin erbrachte. Dieser war (ursprünglich) bei der HC angestellt. Dabei fungierte nach Feststellung der Finanzbehörde JM, was die vorgeblichen Leistungen der HC anbelangt, in den Streitjahren als Arbeitnehmer der Klägeri...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 4
Online-Dokument

Kein Direktanspruch entsprechend der EuGH-Rechtsprechung in Sachen „Reemtsma“ bei Scheinrechnungen

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Umsatzsteuer
Umsatzsteuer direkt digital
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen