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Richtlinien für die Vergabe und Nutzung von Dienstwagen
I. Dienstwagen-Richtlinien
1. Genehmigung
Die Genehmigung zur Beschaffung der Dienstwagen erteilt die Geschäftsführung. Dabei werden Ausstattung, Fahrleistung und Laufzeit (max. 42 Monate) der Dienstwagenüberlassung festgelegt.
2. Privatnutzung
Der Dienstwagen steht dem Mitarbeiter für dienstliche und private Fahrten zur Verfügung. Urlaubsreisen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma. Der Mitarbeiter zahlt an die Firma ein Kilometergeld von . . . DM für jeden privat gefahrenen Kilometer.
3. Überlassung an Dritte
Eine Überlassung an Dritte ist nicht erlaubt. Das gilt nicht für Ehegatten/Lebensgefährten und andere Familienangehörige mit gültiger Fahrerlaubnis bei gemeinsamer Fahrt.
Der Mitarbeiter haftet für jeden Schaden, der bei Überlassung des Fahrzeugs an Dritte, sei es am Fahrzeug selbst oder im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugbenutzung, entsteht.
Dritte Personen, insbesondere Kunden und Geschäftsfreunde, sollen nur mitgenommen werden, wenn hierfür ein betriebliches Interesse besteht. Bei Mitnahme sonstiger Personen ist grundsätzlich die Haftung der Firma auszuschließen. Ha...