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Neuerungen in der Anlage EÜR 2019
Das :010 NWB DAAAH-31556 (BStBl 2019 I S. 950) die neue Anlage EÜR für den Veranlagungszeitraum 2019 bekanntgemacht. Diese enthält für die Praxis wesentliche Fortentwicklungen, auf die nachfolgend überblickartig eingegangen wird.
I. Eintragung bei Betriebsbeendigung (Zeile 9 der Anlage EÜR)
Die Zeile 9 hat die Finanzverwaltung um eine Abfrage zur Betriebsbeendigung ergänzt. Wird ein Betrieb infolge
Veräußerung,
Betriebsaufgabe oder
unentgeltlicher Übertragung
aufgegeben, muss dies künftig durch einen Vermerk in Zeile 9 (Kennziffer 111) gegenüber der Finanzverwaltung angezeigt werden. Durch diese neue Abfrage können von der Finanzverwaltung künftig maschinell die Sachverhalte erkannt werden, in denen i. d. R. ein Übergangsgewinn für den Wechsel der Gewinnermittlungsart (Zeile 102) zu ermitteln ist.
Bei Erfassung der Betriebseinnahmen wird vor der Zeile 11 der Anlage EÜR darauf hingewiesen, dass bei den Betriebseinnahmen die Einnahmen einschließlich etwaiger steuerfreier Betriebseinnahmen zu deklarieren sind.
Eine etwaige Steuerfreiheit (z. B. nach § 3 Nr. 26 EStG) ist in den neu geschaffenen Zeilen 90 bis 93 einzutragen.
II. Betriebsausgaben
Ze...