V
e r t r a g1) zwischen . . . . . . . . . . . . . . - nachfolgend
Auftraggeber genannt - und . . . . . . . . . . . . . . . -
nachfolgend Auftragnehmer2) genannt - § 1 Inhalt der
Tätigkeit3) (1) Der Auftragnehmer wird durch den
Auftraggeber mit der
Ausführung folgender
Tätigkeiten beauftragt: a) . . . .
. . . . . b) . . . . . . . . . c) . . . . . . . .
. (2) Es besteht zwischen den Beteiligten Einigkeit, dass der
Auftragnehmer im Grundsatz an keine
Vorgaben des Auftraggebers
hinsichtlich Tätigkeitszeit und
-ort gebunden ist. Vorgaben, die sich aus der
Art und dem Inhalt des konkreten
Auftrags ergeben, sind einzuhalten. (3) Den erteilten Auftrag
führt der Auftragnehmer mit der Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmannes in
eigenunternehmerischer Verantwortung
aus. Der Auftragnehmer unterliegt keinem
Weisungs- und Direktionsrecht und ist in
Bezug auf Zeit, Dauer, Art und Ort der Ausübung frei und
nicht in die Arbeitsorganisation des
Auftraggebers
eingebunden. -------------------- 1)
Verträge mit freien Mitarbeitern bergen wegen ihrer Nähe
...
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.