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BMF 02.12.2019 IV A 4 - S 1547/19/10001 :001, BBK 24/2019 S. 1152

Buchführung | Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Jahr 2020


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Gewerbezweig
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
ermäßigter Steuersatz
voller Steuersatz
insgesamt
Bäckerei
1.218 €
406 €
1.624 €
Fleischerei/Metzgerei
891 €
865 €
1.756 €
Gaststätten m. Abg. von kalten Speisen
1.126 €
1.087 €
2.213 €
Gaststätten m. Abg. von kalten u. warmen Speisen
1.689 €
1.768 €
3.457 €
Getränkeeinzelhandel
105 €
302 €
407 €
Café und Konditorei
1.179 €
642 €
1.821 €
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh. )
590 €
79 €
669 €
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)
1.133 €
678 €
1.811 €
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)
275 €
236 €
511 €

Hinweis:

Wie üblich weist das BMF darauf hin, dass es sich um pauschale Jahreswerte für eine Person handelt. Für Kinder vom 2. bis 12. Lebensjahr darf der halbe Wert angesetzt werden. Bei gemischten Betrieben wie Bäckerei und Konditorei ist ...

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