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Aus der Steuerrechtsprechung und Verwaltungspraxis im Jahr 2019
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3674Nachfolgend wird auf eine Auswahl interessanter und praxisrelevanter Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen hingewiesen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Gewinnausschüttungen an den Veräußerer von GmbH-Anteilen können unter bestimmten Voraussetzungen auch dann noch ihm steuerlich zuzurechnen sein, wenn sie erst nach Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen beschlossen werden.
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die Einzelunternehmen fördern, können auch dann notwendiges Betriebsvermögen sein, wenn die Gesellschaften erhebliche eigengeschäftliche Tätigkeiten entfalten.
Selbst sehr geringfügige Beteiligungen an gewerblichen Mitunternehmerschaften führen bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften zur gewerblichen Abfärbewirkung, jedoch nicht zur Gewerbesteuerpflicht.
Der VI. Senat des BFH hält daran fest, dass unentgeltliche Übertragungen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben unter Nießbrauchvorbehalt unter das Buchwertfortführungsgebot nach § 6 Abs. 3 EStG fallen.
Bei Wegfall der personellen Verflechtung einer Betriebsaufspaltung ist die Gewinnrealisierung vermeidbar, wenn sich dahinter eine Betriebsve...