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Rechtsfragen beratungsloser Wertpapiergeschäfte (Discount-Broking)
I. Einleitung
Mit der Markteinführung des Discount-Broking im Jahre 1994 haben sich im Wertpapiergeschäft grundlegende Änderungen ergeben. Der konkreten Kauf- oder Verkaufentscheidung des Kunden ging bislang regelmäßig eine Anlageberatung des Kreditinstituts voraus, die dem Anleger insbesondere die Risiken der Vermögensanlage verdeutlichen sollte. Discount-Broker bieten demgegenüber die Durchführung von Wertpapiertransaktionen an, ohne daß eine Anlageberatung oder individuelle Empfehlungen und Hinweise zu einzelnen Wertpapieren erfolgen (Stafflage, Anlageberatung S. 36; Köndgen, ZBB 1996 S. 361, 364; Reich, WM 1997 S. 1601). Die Dienstleistung des Discount-Brokers beschränkt sich auf die Ausführung von Kauf- und Verkauforders, wobei der Preisvorteil, der sich aus dem Verzicht auf jeden Beratungsservice ergibt, in Form günstiger Konditionen, die 40-50 % unter denen einer traditionellen Filialbank liegen, an den Kunden weitergegeben wird (vgl. Jütten, Die Bank 1995 S. 221, 223 f.; Kümpel, WM 1995 S. 689, 693 f.; Lang, Anlageberatung S. 234). Anbieter des Discount-Broking sind zum einen die Direktbanken, vermehrt...