Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Optionsprämien als Anschaffungskosten
I. Sachverhalt
In 01 schließt U mit X einen Optionsvertrag, der U das Recht gibt, am für einen Kaufpreis (Basispreis) von 9 Mio. € 100.000 Aktien der börsennotierten A AG zu erwerben. U zahlt hierfür eine Optionsprämie von 1 Mio. €.
Am und am notieren die Aktien der A AG mit 92 €/Stück, die 100.000 Aktien also mit 9,2 Mio. €. U übt die Option aus, da er aus Sicht des Erwerbsstichtags 0,8 Mio. € weniger zahlen muss als bei einem Erwerb über die Börse. Bis zum Jahresende 02 erhöht sich der Kurs der Aktien auf 98 €/Stück.
U möchte die Option per mit 0,2 Mio. € bewerten und die Aktien am mit 9,2 Mio. € einbuchen.
II. Fragestellung
Wie sind die Option () und die Aktien ( und ) handels- und steuerrechtlich zu bewerten?
III. Lösungshinweise
1. Optionsrecht per
Unter Vernachlässigung der aus der Volatilität gespeisten Zeitwertkomponente beträgt der Wert des Optionsrechts per nur noch 0,2 Mio. €. Handelsbilanziell ist eine Abschreibung auf diesen Wert geboten, wenn die Option als Umlaufvermögen qualifiziert wird (§ 253 Abs. 4 HGB), bzw. zulässig, wenn sie den Finanzanlagen zugerechnet werden...