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StuB Nr. 23 vom Seite 906

Objektiver Fehlerbegriff und Wesentlichkeit in der Handelsbilanz

Ist die Rechtsprechung des OLG Frankfurt ein großer Wurf?

WP Prof. Dr. habil. Robin Mujkanovic

In einem vorangegangenen Beitrag wurde der Beschluss des OLG Frankfurt im Rahmen eines Enforcement-Verfahrens dargestellt. Das Gericht hatte dabei auf den objektiven Fehlerbegriff abgestellt und entgegen der sonstigen Praxis trotz quantitativer Wesentlichkeit mit dem Argument der qualitativen Unwesentlichkeit keinen wesentlichen Fehler zum Sachverhalt der mehrstufigen Kapitalkonsolidierung gesehen. Einer segmentübergreifenden Abgrenzung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) hatte das Gericht eine Absage erteilt. Das Fehlen einer von den IFRS verlangten Anhangangabe wurde als fehlerhaft eingestuft. Hingegen wurde der Verzicht auf eine Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert im konkreten Urteilsfall mit der fehlenden zuverlässigen Wertbestimmung legitimiert. Im aktuellen Beitrag werden die Urteilsgründe analysiert, bewertet und eine etwaige Ausstrahlungswirkung auf die handelsrechtliche Rechnungslegung und die Abschlussprüfung untersucht.

OLG Frankfurt/M., Beschluss v.  - WpÜG 3/16, WpÜG 4/16 NWB SAAAH-32293

Kernfragen
  • Wie ist der Fehlerbegriff des OLG zu beurteilen?

  • Passt die Vorstellung des OLG von der Wesentlichkeit in die Welt der Rechnungslegung un...

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