Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wirtschaftsförderung in den neuen Bundesländern
In Ergänzung des Beitrags über die Subvention für die gewerbliche Wirtschaft (vgl. dazu Bechtold, NWB F. 21 S. 1177 ff.) werden nachfolgend zwei neue Förderungsmöglichkeiten für Konsolidierungsmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt in den Grundzügen dargestellt. Im Anschluß daran werden die Ansprechpartner für die Finanzierungshilfen in den neuen Bundesländern aufgelistet.
1. Konsolidierungsdarlehen Mecklenburg-Vorpommern
Förderung von Konsolidierungsvorhaben bzw. Wachstumsfinanzierung im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Was wird gefördert? Mittel werden gegeben an Unternehmen, die bei grundsätzlich positiven Entwicklungschancen einen akuten Finanzierungsbedarf für die Konsolidierung oder die Finanzierung des Wachstums haben. Es werden Konsolidierungshilfen gegeben in Form von nachrangig gesicherten langfristigen Darlehen, sofern alle anderen Investitions-Förderinstrumente des Bundes und/oder der Länder nicht ausreichen sowie die Kreditierungsmöglichkeiten durch die Banken ausgeschöpft sind; weiteres Kriterium: Die Gesellschafter/Unternehmer können keine eigenen Mittel mehr aufbringen und bedürfen daher der Unterstützung von außen...