NWB-EV Nr. 12 vom Seite 397

Ein kleiner Ausblick auf das Jahr 2020

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

„Wo ist nur die Zeit geblieben?“ möchte man am Jahresende fast unwillkürlich rufen. Während einem als Kind die Zeit bis zum Weihnachtsfest fast endlos erschien, scheint sie inzwischen nur so dahin zu rasen. Dabei ist der Jahreswechsel traditionell nicht nur der Zeitpunkt, bis zu dem wir alles „in Ordnung und fertig“ haben möchten, sondern auch eine gute Gelegenheit, einen Blick auf das zu werfen, was uns das neue Jahr wohl bringen wird. Zumindest für die NWB Erben und Vermögen kann ich hier schon einiges verraten.

Beginnen wir mit der Vorstellung einer neuen Rubrik: „Gestaltungstipps aus der Praxis“. In dieser Rubrik stellen wir Ihnen ab dem kommenden Jahr regelmäßig einen Gestaltungstipp vor. Geschrieben von Praktikern für die Praxis. Mal kurz und prägnant, mal etwas ausführlicher – jedes Mal so, wie es der Fall erfordert. Haben Sie auch einen Fall in Ihrer Kanzlei, bei dem Sie denken, dass er in diese Rubrik passt? Dann kommen Sie gerne auf uns zu (nwb-ev-redaktion@nwb.de). Wir freuen uns auf Ihre Anregungen.

Aber auch thematisch fängt das Jahr 2020 bereits wieder spannend an. Gleich zum Anfang des Jahres erwarten Sie praxisnahe Beiträge u. a. zu den Themen Patchwork-Familie (Dr. Michael Schellenberger), Vermögensverwaltung bei gemeinnützigen Organisationen (Susanne Articus und Uwe Müller), Testamentserstellung bei überschuldeten Kindern (Dr. Eckhard Wälzholz) und minderjährige Erben im Gesellschaftsrecht (Michael Bisle).

Darüber hinaus haben wir den Inhalt Ihres Themenpakets erweitert: Sie finden ab Januar 2020 jetzt neu das Buch „Die Immobilienwertermittlung aus steuerlichen Anlässen“ von Jardin/Roscher online in Ihrer Datenbank. Denn steuerliche Anlässe für eine Immobilienwertermittlung sind in der Praxis häufig und vielfältig. Sie beschränken sich dabei nicht nur auf die bewertungsabhängige Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern sind auch für die Ertragsteuer – beispielsweise hinsichtlich der Teilwertermittlung oder der Kaufpreisaufteilung – wesentlich. Auch bleibt die Einheitsbewertung in ihrer jetzigen Form für die Grundsteuer nach wie vor bedeutend, da sie voraussichtlich noch bis Ende 2024 gültig sein wird.

Mehr zu den Neuerungen im kommenden Jahr erfahren Sie auch im Praxistipp auf der .

PS: Ich glaube, ich werde mich zumindest kurz der „Hektik der Vorweihnachtszeit“ entziehen und eine kleine Gedankenpause einlegen. Vielleicht schmökere ich mal wieder im Buch „Momo“ von Michael Ende. Erinnern Sie sich vielleicht noch an das kleine Mädchen, das den Menschen die gestohlene Zeit zurückbrachte? Das Buch scheint mir heute fast aktueller als im Jahr 1973 als es erschien.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB-EV 12/2019 Seite 397
NWB VAAAH-36005