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NWB Nr. 48 vom Seite 4433 Fach 21 Seite 1103

Das Geldwäschegesetz

von Prof. Dr. J. Vahle, Bielefeld

I. Einführung

Seit einiger Zeit bemüht sich der Gesetzgeber (verstärkt), dem sog. Organisierten Verbrechen die finanzielle Basis zu entziehen. Im Rahmen des Gesetzes über die Bekämpfung des illegalen Drogenhandels und anderer Formen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) v. (BGBl I S. 1302) ist speziell der neue Straftatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) geschaffen worden. Die neuartige Strafnorm richtet sich explizit gegen die Einschleusung ”schmutzigen” Geldes in den legalen Wirtschaftskreislauf.

Geldwäschevorgänge werden jedoch zumeist gut getarnt und sind vielfach auf Anhieb nicht zu erkennen. Etliche Zwischenstufen verschleiern die Herkunft des nach ”Geldwäsche” sauberen Geldes. Die Phasen lassen sich grob wie folgt unterscheiden:

1. Einschleusung in das Bankensystem,

2. Verwischung der Spuren,

3. Legalisierung,

4. Einsatz des ”sauberen” Geldes, mit dem neues - sauberes - Geld verdient werden kann.

Für diese Teiloperationen bedienen sich die Drahtzieher des organisierten Verbrechens zahlreicher ”Strohmänner” und nutzen die respektable Fassade von Wirtschaftsunternehmen (insbesondere auch der Geldinstitute), um die illegalen Vermögenswerte zu investieren. Die Strafverfolgung...

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