Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechtsschutzversicherung für den Bereich des Steuer- und sonstigen Abgaberechts
Geltungsbereich: Versicherungsschutz besteht vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten und in Bußgeldverfahren; in Bußgeldverfahren muß es bei Anwendung der Zusatzbedingungen um das deutsche Steuer- oder Abgabenrecht gehen. Bei Anwendung der Sonderbedingungen zu § 24 ARB ist Versicherungsschutz im Regelfall in ganz Europa gegeben.
Der Rechtsschutz im Bereich des Steuer- und Abgaberechts (Steuer-Rechtsschutz) wird von den Rechtsschutzversicherern nicht in gesonderten Policen, sondern als Teil eines weitergehenden Versicherungsschutzes angeboten.
Der Versicherungsschutz ist unterschiedlich ausgestaltet für Versicherungsnehmer, die (nachfolgend Ziff. I) den Verkehrsbereich versichert haben, (Ziff. II) Arbeitnehmer sind oder zumindest keine selbständige Berufstätigkeit ausüben, (Ziff. III) Landwirte sind, (Ziff. IV) als Selbständige oder Freiberufler tätig sind sowie (Ziff. V) als Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter oder Verpächter von Wohnungen, Häusern, Gewerbegrundstücken einschließlich Praxen sowie landwirtschaftlich genutzten Grundstücken versichert sind (vgl. zu dieser Einordnung Vassel, NWB F. 21 S. 923 ff.).
Für den Rechtsschutz im Steuer- u...