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Verbraucherkreditgeschäfte
I. Einführung
Am ist das ”Gesetz über Verbraucherkredite, zur Änderung der Zivilprozeßordnung und anderer Gesetze” in Kraft getreten mit Ausnahme des Art. 6, der besondere Vorschriften für das Mahnverfahren für Ansprüche des Kreditgebers aus diesem Gesetz enthält; letztere Vorschrift tritt erst am in Kraft. Gleichzeitig ist das Abzahlungsgesetz außer Kraft gesetzt worden (Art. 10 des Gesetzes).
Zum erstenmal liegt damit eine umfassende gesetzliche Regelung für Verbraucherkredite vor. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes fehlte es an einer gesetzlichen Regelung für Verbraucherkreditgeschäfte, wenn man von dem Abzahlungsgesetz absieht, das jedoch nur einen kleinen Teilbereich der Verbraucherkreditgeschäfte geregelt hat, nämlich den kreditierten Kauf beweglicher Sachen. Bis zum Inkrafttreten des Verbraucherkreditgesetzes wurden Rechtsstreitigkeiten nach Rechtsgrundsätzen entschieden, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellt worden sind. Trotz zum Teil heftiger Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten - vor allem der Bankenseite auf der einen und den Verbraucherverbänden auf der anderen Seite - hat der Gesetzgeber nicht eingegri...