Umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen
Die Weihnachtszeit rückt immer näher und damit auch die Suche nach dem richtigen Geschenk für die Liebsten. Verschenken Sie Gutscheine zu Weihnachten? Meine Tochter würde sich vermutlich darüber freuen, wenn Sie sich ihr perfektes Geschenk dadurch selbst aussuchen kann und nicht meinem Geschmack ausgesetzt ist, der nicht immer mit ihrem eigenen kompatibel ist. Meine Frau dagegen würde wohl eher die Nase rümpfen über so viel Einfallslosigkeit. In jedem Fall landen zu Weihnachten wieder unzählige Gutscheine unter den Tannenbäumen. Die Händler werden sich freuen, zumal nicht wenige Gutscheine nie eingelöst werden.
Ein guter Zeitpunkt also, sich noch einmal über die steuerliche Behandlung der Gutscheine Gedanken zu machen. Mit dem Jahressteuergesetz 2018 hatte Deutschland die sog. EU-Gutschein-Richtlinie umgesetzt. Die Regelungen traten zum in Kraft. Dabei werden insbesondere Einzweck- und Mehrzweckgutscheine unterschieden.
stellt die Regelungen ab für Sie dar, damit Sie umsatzsteuerlich in Sachen „Gutscheine“ fest im Sattel sitzen. Das Risiko, dass der Beschenkte Ihnen Unkreativität vorwirft, können wir Ihnen allerdings leider nicht abnehmen. Laut einer Veröffentlichung von Statista sind Gutscheine und Geldgeschenke übrigens mit Abstand die häufigsten Weihnachtsgeschenke. Vielleicht hilft daher zumindest der Hinweis, dass Sie mit Ihrem Gutschein voll im Trend liegen.
Mit besten Grüßen
Christian Rohde
Fundstelle(n):
USt direkt digital 22 / 2019 Seite 1
HAAAH-35833