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NWB Nr. 26 vom Fach 21 Seite 965

Eigenheimfinanzierung durch Hypothekendarlehen

von Regierungsdirektor Friedrich Metschies, Wuppertal

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Die Eigenheimfinanzierung obliegt an erster Stelle Kreditinstituten und Versicherungsgesellschaften, die durch eine Vielfalt von Darlehensangeboten, vornehmlich mittels Kombination unterschiedlicher Darlehenstypen mit Stundungseffekten, zum Immobilienerwerb auffordern. Die folgende Darstellung schließt an den Beitrag ”Die Bausparfinanzierung” in NWB F. 21 S. 953 an.

I. Pfandbriefinstitute

Zu dieser Institutsgruppe zählen die privaten Hypothekenbanken und die öffentlich-rechtlichen Bodenkreditinstitute, insbesondere die Landesbanken.

1. Refinanzierung

Die Mittel zur Gewährung von Hypothekendarlehen beschaffen sich diese Institute auf dem Rentenmarkt durch die Emission von Pfandbriefen bzw. für nachrangige, öffentlich verbürgte Darlehen durch Kommunalobligationen. Deren Ausstattungsmerkmale, insbesondere fester Zinssatz und Fälligkeitstermin, bestimmen maßgeblich die Konditionen der herausgelegten Darlehen. Die Darlehen werden i. d. R. als Tilgungsdarlehen mit konstanten Annuitäten (jährlicher Zins- und Tilgungsanteil) herausgereicht, bei denen sich infolge fortschreitender Tilgung der Zinsanteil verminder...

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