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NWB Nr. 15 vom Fach 21 Seite 953

Die Bausparfinanzierung

von Regierungsdirektor Friedrich Metschies, Wuppertal

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

I. Grundsätze

Die an die Bausparer herausgelegten Bauspardarlehen werden durch die Ansparleistungen und Tilgungsbeiträge anderer Bausparer refinanziert, die Mittel demnach durch das Bausparerkollektiv aufgebracht. Aus diesem Prinzip erklären sich die Vor- und Nachteile des auf dem Bausparvertrag basierenden Darlehensanspruchs:

  • Die Konditionen des Bauspardarlehens sind kapitalmarktunabhängig, insbesondere läßt sich sein niedriger Zins (meist 4,5 v. H. oder 5 v. H. je nach Tarif) lediglich durch die niedrigere Verzinsung der Bausparguthaben erzielen.

  • Der Wunsch der Bausparer nach einem nachrangig gesicherten Darlehen zur Eigenheimfinanzierung wird durch grundbuchmäßig schlechtere Sicherheiten für die Bauspardarlehen erfüllt.

  • Um den Darlehensanspruch zu erhalten, muß jeder Bausparer einen Teil der Bausparsumme (Bausparsumme = Sparanteil + Darlehensanteil) ansparen und sein angesammeltes Bausparguthaben während der Sparphase dem Bausparerkollektiv niedrigverzinslich zur Verfügung stellen.

  • Um die Wartezeit bis zur Zuteilung der Bausparsumme für die ansparenden Bausparer in erträgliche...

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