NWB-BB Nr. 12 vom Seite 353

Jahresabschlussgespräche: Stellen Sie die passenden Fragen!

Dipl.-Kfm. Heiko Lucius | Verantw. Redakteur | nwb-bb-redaktion@nwb.de

Der Jahresabschluss ist ein Spiegelbild der unternehmerischen Leistung des vergangenen Jahres. Einmal im Jahr besprechen Sie als Steuerberater mit Ihren Mandanten die einzelnen Positionen aus Bilanz und GuV – und legen dabei insbesondere den Fokus auf die steuerliche und bilanzielle Gestaltung. Doch der Jahresabschluss sagt so viel mehr aus, denn er bietet zahlreiche Beratungsansatzpunkte im betriebswirtschaftlichen Bereich – sowohl für Steuerberater als auch für Unternehmensberater. Sie müssen nur die passenden Fragen zu den einzelnen Positionen stellen. Einige Beispiele:

  • Umsatz: Wer sind die wichtigsten großen Einzelkunden? Welcher Umsatzanteil? Welche Ertragsstärke? Welche Ausbaupotenziale?

  • Wareneinsatz: Welche wesentlichen Wareneinsatzgruppen gibt es und welche Bedeutung haben diese für das Geschäft?

  • Anlagevermögen: Ist ein rückläufiges Anlagevermögen Anzeichen für einen Investitionsstau? Oder wurde mehr über Leasing finanziert?

  • Personalaufwand: Ist die Personalausstattung quantitativ und qualitativ der Unternehmenssituation angemessen?

Bevor Sie diese Fragen stellen, sollten Sie sich jedoch Gedanken dazu machen, wie Sie das Gespräch aufziehen und strukturieren. Hier kann eine Checkliste hilfreich sein, die Carl-Dietrich Sander in seinem Beitrag beschreibt – dem 1. Teil der Beitragsreihe „So nutzen Sie das Jahresabschlussgespräch für Ihre betriebswirtschaftliche Beratung“. Die sich aus den Fragen ergebenden Beratungsansätze beschreibt der Autor dann im 2. Teil in NWB-BB 1/2020.

Wie wichtig die Bilanz bzw. der Jahresabschluss nicht nur für Sie als Berater sein kann, sondern definitiv auch für Banken ist, zeigt Martin Dieter Herke in seinem Beitrag . Denn die Bilanz ist wesentlicher Bestandteil einer bankmäßigen Bonitätsbeurteilung. Gespräche zur Bilanz finden daher auch regelmäßig mit Beteiligung der Bank statt. Dabei geht es im Wesentlichen um die zahlenmäßige Dokumentation der Kreditnehmerbonität. Lesen Sie in dem Beitrag, wie Sie Ihre Mandanten darauf vorbereiten können und wie ein solches Gespräch ablaufen kann.

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Beste Grüße

Heiko Lucius

Fundstelle(n):
NWB-BB 12/2019 Seite 353
NWB KAAAH-35725