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NWB Nr. 44 vom Seite 4125 Fach 20 Seite 495

Rechtlicher Schutz von Computerprogrammen

von Regierungsdirektor Günter Haurand, Bielefeld

I. Einleitung

Mit dem fortschreitenden Einsatz von Personalcomputern in Wirtschaft, Verwaltung und Freizeit rückt zunehmend die Frage in den Vordergrund, wie die eingesetzten Programme gegen unberechtigte Nutzung geschützt werden können. Zum Leidwesen der Softwareproduzenten, die in leistungsfähige Programme hohe Entwicklungskosten investiert haben, handelt es sich nicht immer um Originalprogramme, sondern um relativ billig verkaufte Kopien, die ihren Zweck ebensogut erfüllen.

Auf technischer Basis ist natürlich ein Schutz hiervor möglich; ausgefeilte Kopierschutzmechanismen wurden entwickelt. Diese behindern aber weitgehend auch den ehrlichen Nutzer, da z. B. sog. Sicherungskopien verhindert oder erschwert werden, Paßwörter abgefragt werden oder Hardwarezusätze am PC eingesetzt werden müssen. Ähnlich dem Schutz von Markenartikeln gegen Produktpiraterie (vgl. Ekrutt/Krüger, NWB F. 20 S. 433 ff.) ist daher auch ein wirksamer rechtlicher Schutz der Anbieter von Programmen erforderlich. Mit diesem Beitrag soll daher der Schutz von Computerprogrammen durch das UrhG (vgl. II.) und das Wettbewerbsrecht (vgl III.) dargestellt werden.

Bei der Beschäftigung mit der Re...

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