Einkommensteuergesetz Kommentar
5. Aufl. 2020
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§ 3b Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
Bergkemper, Keine Steuerfreiheit von pauschal gezahlten Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit, FR 2012, 323; Bergkemper, Keine Steuerfreiheit für Gefahrenzulagen – Keine verfassungsrechtlich gebotene Ausdehnung des § 3b EStG auf andere Zulagen, FR 2012, 139; Kammeter, Sonn- und Feiertagszuschläge eines Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung, HFR 2012, 744.
A. Allgemeine Erläuterungen
1 Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung: Die Regelung stellt Zuschläge zum Grundlohn für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit in bestimmten Umfang steuerfrei. Durch die Steuerfreiheit soll dem Arbeitnehmer ein finanzieller Ausgleich für die besonderen Erschwernisse und Belastungen gewährt werden, die mit dieser Arbeit verbunden sind. Die Steuerbefreiung von ansonsten nach § 19 EStG steuerpflichtigem Arbeitslohn ist sehr umstritten.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Die Vorschrift geht zurück auf entsprechende Verwaltungsanweisungen zur Steuerbefreiung von Zuschlägen für Mehrarbeit der geregelten Art aus der Zeit des Nationalsozialismus. In § 3b EStG ist die Regelung durch d...