WP Praxis Nr. 12 vom Seite 337

„Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“

Yvonne Müller | Verantw. Produktmanagerin | wp-redaktion@nwb.de

So heißt es seit jeher im Volksmund. Der deutsche Theologe und Philosoph Johann Gottfried Herder gilt aller Wahrscheinlichkeit nach als derjenige, der das Sprichwort im 19. Jahrhundert in die deutsche Sprache einführte, als er schrieb: „Lerne schweigen, o Freund. Dem Silber gleichet die Rede, aber zu rechter Zeit schweigen ist lauteres Gold.“ Und auch die Verschwiegenheit des Wirtschaftsprüfers stellt das wichtigste Fundament für das Vertrauen dar, das ihm von seinem Mandanten entgegengebracht wird. Da der Abschlussprüfer sehr tiefe Einblicke in ein Unternehmen und somit auch in dessen wirtschaftliche Lage erhält, ist die Verschwiegenheit die absolute Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ohne dieses Vertrauen wäre sicherlich die Erfüllung der beruflichen Aufgaben nicht möglich. Auch dürfte der Mandant ohne die gesetzliche Sicherung der Verschwiegenheit nicht bereit sein, dem Wirtschaftsprüfer schutzwürdige Informationen und/oder kritische Sachverhalte mitzuteilen. RA/WP/FAStR Harald Schumm geht in seinem Beitrag ab auf die gesetzlichen Grundlagen der Verschwiegenheitsverpflichtung, deren Reichweite und auch die bestehenden Ausnahmen ein.

Gegenteiliges gilt jedoch für die Honorarvereinbarungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. Hier ist „Reden“ ganz entscheidend, falls der zunächst geschätzte Arbeitsaufwand nicht eingehalten werden kann und das Honorar einer Anpassung bedarf. RA Michael Mai und WP Roland Kruse-Kraft gehen in ihrem Beitrag ab darauf ein, warum das Fehlen eines geregelten Honorarrechts insbesondere kleine und mittelständische Praxen wirtschaftlich zunehmend bedroht. Die Vereinbarung von Pauschalhonoraren für Abschlussprüfungen ist berufsrechtlich nur mit einer sog. Öffnungsklausel zulässig. Die rechtliche Würdigung dieser Öffnungsklausel ist vom Landgericht Berlin in einem aktuellen Verfahren als neue Verhandlung über das Prüfungshonorar ausgelegt worden.

Der Beitrag von WP/StB Katharina Völker-Lehmkuhl ab ist der zweite Aufsatz einer dreiteiligen Beitragsreihe zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Während sich der erste Aufsatz mit der nichtfinanziellen Erklärung beschäftigt, behandelt der zweite Teil die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten. Diese Prüfung stellt Wirtschaftsprüfer vor große Herausforderungen, da sie sich im Vorfeld nicht nur die theoretischen Grundlagen der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, der GRI Reporting Standards, des Greenhouse Gas Protocol, gegebenenfalls des Deutschen Nachhaltigkeitskodex sowie des internationalen Prüfungsstandards ISAE 3000 aneignen, sondern auch praktische Kenntnisse erarbeiten müssen. Der dritte Teil in der kommenden Ausgabe WP Praxis 01/2020 setzt sich mit den Gründen für die freiwillige Prüfung nichtfinanzieller Berichte auseinander.

Beste Grüße

Yvonne Mueller

Fundstelle(n):
WP Praxis 12/2019 Seite 337
NWB QAAAH-35347