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Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen von Mietzinsen bei Reisevorleistungen eines Reiseveranstalters
Mit Urteil v. - III R 22/16 ( NWB TAAAH-34429) hat der BFH zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Miet- und Pachtaufwendungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG entschieden. Es war vor dem BFH strittig, ob die Reisevorleistungen, welche ein Reiseveranstalter trägt, um seine Pauschalreisen zu organisieren, bereits der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen. Dabei hatte der BFH Gelegenheit zu einigen Besonderheiten Klarstellungen vorzunehmen, welche auch jenseits der Reisevorleistungen für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung relevant sein könnten.
Der Kommentar
Klägerin im Streitfall war eine GmbH, welche als Reiseveranstalterin tätig ist und überwiegend Pauschalreisen organisiert. Wesentlich für diese Tätigkeit ist, dass die Klägerin mit anderen Unternehmen der Reisebranche im Inland und im europäischen Ausland Vertragsverhältnisse über Reisevorleistungen schließt. Dabei handelt es sich insbesondere um Übernachtungen, Personenbeförderungen, Verpflegungen, Betreuungen und Aktivitäten im Reiseland. Im Rahmen der Gewerbesteuererklärung ließ die Klägerin die Zahlungen an die entsprechenden Hotelbetreiber bei der g...