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Neuregelungen des Zustellungsrechts durch das Zustellungsreformgesetz zum 1. 7. 2002
I. Einführung
Das Zustellungsreformgesetz v. (BGBl 2001 I S. 1206) tritt zusammen mit der dazugehörigen Zustellungsvordruckverordnung zum in Kraft. Damit gilt für die ordentlichen Gerichte, die Arbeitsgerichte sowie die Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte mit dem neuen Recht ein einheitliches Zustellungsrecht. Die Änderungen haben daher nicht nur für die Anwaltschaft, sondern auch für die steuerberatenden Berufe erhebliche praktische Bedeutung.
Mit dieser Reform des Verfahrens bei Zustellungen im gerichtlichen Verfahren werden die Möglichkeiten, zwischen mehreren Zustellungsformen auswählen zu können, erweitert. Die Zustellung von Amts wegen wird der gesetzliche Regelfall. Ausgedehnt wird der Kreis der Adressaten, an den per Empfangsbekenntnis zugestellt werden darf. Die Ersatzzustellung wird vereinfacht, die kosten- und zeitaufwändige Beurkundung der Zustellung wird reduziert. Die bisher in der Praxis aufgetretenen Schwierigkeiten insbesondere bei der Ersatzzustellung in der Wohnung und in Geschäftsräumen werden durch praktikablere Lösungen beseitigt. Zukünftig kann zudem an Behörden und Personen, denen gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden kann, d...