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NWB Nr. 15 vom Seite 1109 Fach 19 Seite 2877

Grundzüge des Rechts der Franchiseverträge unter Berücksichtigung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes

von Rechtsanwälten Dr. Kay Jacobsen und Dr. Christian Prasse, Hamburg

I. Einführung

Franchising ist in Deutschland durch Franchisesysteme wie ”McDonald's” oder ”Burger King” aber auch ”OBI” bekannt geworden. In den letzten 10 Jahren hat sich die Zahl der Franchisesysteme in Deutschland verdoppelt. Die wirtschaftliche Bedeutung ist beachtlich: Im Jahr 2000 gab es 810 verschiedene Franchisesysteme in Deutschland, die 347 000 Beschäftigte hatten. Der Umsatzzuwachs aller deutschen Franchisesysteme liegt deutlich über denen der Gesamtwirtschaft. Neben den bekannten Franchisesystemen aus der Systemgastronomie, Baumärkten, Drogeriefachmärkten usw. sollen nunmehr auch deutsche Großbanken und Automobilhersteller überlegen, ihre Filialsysteme auf Franchising umzustellen.

Vereinfacht und untechnisch ausgedrückt bedeutet Franchising, dass der Franchisenehmer vom Franchisegeber das Recht erwirbt, gegen Zahlung von einmaligen und laufenden Gebühren das entwickelte Geschäftskonzept, kurz gesagt das Know-how, mitsamt gewerblichen Schutzrechten und der äußerlich einheitlichen Auftrittweise (corporate identity), zu nutzen, wobei der Franchisegeber den Franchisenehmer fortlaufend unterstützt. Häufig erkennen die Konsumenten nicht, da...

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