Verbrauchsteuerrecht: Zur
Voraussetzung des Eingangs der Ware in den Wirtschaftskreislauf
der Union bei der Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer; Auswahlermessen
bei Gesamtschuldnern von Tabaksteuer
Leitsatz
1. Eine "Einfuhr"
i.S.d. Einfuhrumsatzsteuerrechts setzt voraus, dass die Ware in
den Wirtschaftskreislauf der Union gelangt ist und einem Verbrauch
zugeführt werden konnte.
2. Eine falsch deklarierte
(geschmuggelte) Ware ist nicht in den Wirtschaftskreislauf der Union
eingegangen, wenn sie sich vom Zeitpunkt ihrer Verbringung an in
Verwahrungslagern befand, anschließend während ihrer vom Zoll beaufsichtigten
geplanten Vernichtung entdeckt, sodann sichergestellt und später
tatsächlich vernichtet wird.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): GAAAH-35145
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Urteil v. 26.08.2019 - 4 K 64/17
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