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Aktuelles zur Schätzung mit BMF- Richtsatzsammlung und Ausbeutekalkulation mit 30/70-Methode
Hinweise für Betriebsprüfungen und Steuerstrafverfahren im Gastronomiebereich
[i]BFH, Beschluss v. 8.8.2019 - X B 117/18, NWB KAAAH-30132 Lässt sich eine ordnungsgemäße Kassenführung nicht nachweisen, drohen nicht selten (Hinzu-)Schätzungen im Rahmen der Betriebsprüfung. Diese orientieren sich zumeist an den der Gewerbeklasse entsprechenden BMF-Richtsätzen. Der BFH führt in seinem Beschluss v. - X B 117/18 ( NWB KAAAH-30132) aus, dass es sich bei der BMF-Richtsatzsammlung um eine anerkannte Schätzmethode handelt. Er behält sich jedoch die Überprüfung in zukünftigen Verfahren durch Verweis auf die Literaturkritik vor. Da es das Ziel einer Schätzung ist, der realen Wahrheit mit dem ermittelten Ergebnis möglichst nahezukommen, gilt die zur Schätzung von Gast-, Speise- und Schankwirtschaften verwendete 30/70-Methode hingegen bereits in der Rechtsprechung als geeignete Methode, da sie betriebsbezogene Daten berücksichtigt. Bei näherer Betrachtung birgt jedoch auch diese Methode Schwierigkeiten, auf die in der Beratungspraxis geachtet werden sollte, damit sich das Schätzungsergebnis für die Prüfungszeiträume möglichst präzise an den betrieblichen Besonderheiten orientiert.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .