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PiR Nr. 12 vom Seite 363

Goodwill-Bilanzierung nach IFRS

Bestehen die IFRS den nächsten Stress-Test?

Dipl.-Kfm. Georg Anders

Für Anfang 2020 ist ein discussion paper des IASB mit Vorschlägen zur Verbesserung der Folgebewertung des derivativ erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts (goodwill) angekündigt. Nach Auffassung des IASB und auch weiter Teile der Praxis erfolgen goodwill-impairments „too little and too late“. An der Grundkonzeption des impaiment only approach (IOA) soll jedoch festgehalten werden. Dieser soll lediglich modifiziert werden (sog. „headroom approach“). Dieser Beitrag setzt sich kritisch mit den Reformvorschlägen auseinander und zeigt hierzu entscheidungsnützliche Alternativen auf.

Willeke, Geschäfts- oder Firmenwert, Goodwill, infoCenter NWB CAAAB-80073

Kernaussagen
  • Aufgrund der Ermessensspielräume beim IOA sind IFRS-Abschlüsse nur bedingt entscheidungsnützlich. Auch die vorgeschlagenen Änderungen des IASB werden daran nichts ändern.

  • Die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung ist eine sinnvolle Alternative.

  • Notwendige impairments des goodwill lassen sich vorab einschätzen.

I. Einleitung

[i]Bonk/Janke, Goodwill-Bilanzierung gemäß IFRS, PiR 1/2018 S. 13 NWB GAAAG-69146 Are we ready for the next crisis?“ fragte Hans Hoogervorst Ende 2018 in seiner Rede vor dem American Institute of Certified Public Accountants im Zusammenhang u. a. mit den Regeln zum IOA. Mit Blick ...

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